Die Behandlungspflege ist ein weiterer Bestandteil der alltäglichen Arbeit eines Pflegedienstes. Erbracht werden können diese Leistungen durch eine ärztliche Verordnung. Bezahlt werden diese Leistungen, nach Genehmigung, von den Krankenkassen.
Folgende Leistungen können erbracht werden:
- Diabetikerbetreuung (Blutzuckerkontrolle, Insulingabe, Ernährung nach Diätplan)
- Wundversorgung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen durch eine Kooperation mit einem externen Beraterteam
- Injektionen jeglicher Art (s.c. / i.m.)
- Katheterisierung
- Richten der Medikamente in eine Wochenbox/ tägliche Medikamentengabe
- An- bzw. ausziehen von Kompressionsstrümpfe der Klasse II
- Kompressionsverbände
- Parenterale Ernährung / Port-a-Cath Versorgung / ZVK Versorgung
- Flüssigkeitssubstitution s.c. / i.v. bei vorhandenem ZVK