Betreuung

Jedem pflegebedürftigen Klient ab Pflegegrad I stehen im Monat 125 € über die "zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen" zu.
Zudem kann auch aus den Leistungen der Pflegeversicherung bzw. den Leistungen aus der Verhinderungspflege für Betreuungsleistungen  genutzt werden.

Mögliche Verwendungszwecke:
  • betreute Haushaltsführung
  • Spiele spielen
  • Betreuung zu Hause
  • gemeinsame Aktivitäten, wie Spazieren gehen, Einkaufen usw.

Frau Vujanic unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot.