Jedem pflegebedürftigen Klient ab Pflegegrad I stehen im Monat 125 € über die "zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen" zu.
Zudem kann auch aus den Leistungen der Pflegeversicherung bzw. den Leistungen aus der Verhinderungspflege für Betreuungsleistungen genutzt werden.
Mögliche Verwendungszwecke:
- betreute Haushaltsführung
- Spiele spielen
- Betreuung zu Hause
- gemeinsame Aktivitäten, wie Spazieren gehen, Einkaufen usw.
Frau Vujanic unterbreitet Ihnen gerne ein individuelles Angebot.